- Die Vermietung des Rolls Royce erfolgt ausschließlich mit Chauffeur
- An- und Abfahrtskosten werden mit dem Chauffeur am VA-Tag abgerechnet
- Die Kosten für den Rolls Royce werden als Vorkasse berechnet. Ohne Geldeingang – kein Zustandekommen des Vertrages
- Die Kosten für den Chauffeur werden seperat am VA-Tag mit diesem abgerechnet
- Der Rolls Royce wir in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt
- Etwaig entstehende Mehrkosten für die Reinigung bei außergewöhnlicher Verschmutzung durch den Mieter (etwa durch Essen und Getränke, Konfetti-Bombe, Glitter-Schuß etc.), werden dem Mieter separat in Rechnung gestellt
- Individueller Blumenschmuck kann nach vorheriger Absprache vom Mieter am Fahrzeug befestigt werden.
- Das Fahrziel bzw. die Route mit dem genauen Zeitablauf ist dem Vermieter im Vorfeld mind. 14 Tage vorher mitzuteilen
- Eventuelle Genehmigungen (Fahrten in der Fußgängerzone, Parkanlage o.ä.) hat der Mieter vorab einzuholen und dem Vermieter in Schriftform zu überreichen.
- Alle durch den Mieter am Rolls Royce verursachten Schäden werden in Rechnung gestellt.
- Für Personen – und Sachschäden, die durch Nichteinhalten der Vermietbedingungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Der Mieter kann ohne Angaben von Gründen bis 14 Tage vorher zurücktreten. Bereits geleisteter Vorschuß (abzüglich Stornierungsgebühr i.H.v. € 50,00) wird zurückbezahlt.
- Erfolgt die Stornierung nicht bis spätestens 14 Tage vor VA-Tag, so wird der komplette Restbetrag (Chauffeurleistung) ebenfalls in voller Höhe fällig.
- Sollte unser Chauffeur aufgrund von Krankheit ausfallen, und es kann von unserer Seite kein Ersatz gestellt werden, so wird ein Gutschein eingeräumt, damit der Mieter den Rolls Royce zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann.
- Bei wetterungsbedingtem Ausfall (Schnee und Eis, Gewitter, Unwetterwarnungen) erhält der Mieter einen Gutschein
- Macht der Mieter unrichtige Angaben bzw. leisten den vereinbarten Vorschuss nicht, ist der Vermieter berechtigt zurückzutreten.
- Unser Rolls Royce ist Baujahr 1977 und da können wir technisch bedingte Ausfälle nicht ganz ausschließen. Wir sind NICHT schadensersatzpflichtig. Sollte dies jedoch der Fall sein, werden wir einen adäquaten Ersatz stellen. Dies ist ein Mercedes Cabriolet E 320 Baujahr 1994. Die restlichen Vertragsbedingungen bleiben gleich